AGBs
1. Allgemeines/Geltung
1.1 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers/Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen ab-weichender Bedingungen des Käufers/Bestellers die Lieferung an den Käufer/Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Sofern der Käufer/Besteller Kaufmann ist, gelten unsere AGB auch für alle künftigen Verträge mit ihm, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.

1.3 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers/Bestellers aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.

1.4 An technischen Unterlagen, Leistungsbeschreibungen sowie an der FootMap-Software behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Sie dürfen nur nach vorhergehender schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Vertragsangebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen etc. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir für 30 Kalendertage gebunden, es sei denn, es wird im Angebot ein anderes Datum genannt.

3. Preise/Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Schecks und Wechsel werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung und lediglich zahlungshalber angenommen. Kommt der Käufer/Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Der vereinbarte Preis gilt vom Tage des Vertragsschlusses an 4 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage etc. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

3.4 Der Käufer/Besteller kann wegen einer Gegenforderung, die nicht unstreitig oder nicht von uns anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt ist, nicht gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB ist er in soweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu 250,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer/ Auftragnehmer oder auf eines von diesem angegebenes Bank- oder Postbankkonto erfolgen.

3.6 Sofern der Käufer/Besteller keine anderslautende Bestimmung trifft, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und ihn über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer/ Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

4.2 Geraten wir in Verzug, so ist unsere Haftung für einen Verzögerungsschaden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4.3 Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer/ Besteller gesetzlich zu setzenden Frist bzw. Nacherfüllung auf 2 Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Frist-setzung bei uns beginnt.

4.4  Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspflicht des Käufers/Bestellers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpflichtungen des Käufers/Bestellers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.

4.5 Gerät der Käufer/Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, uns entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Ver-schlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer/Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist jederzeit in zumut-barem Umfang berechtigt.

4.7 Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder langfristige Lieferungspässe, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

5. Gefahrübergang/Versand/Verpackungskosten
5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer/Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers/Auftragnehmers verlassen hat. Dies gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb von Hildesheim und bei Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers/Auftragnehmers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.2 Auf Wunsch des Käufers/Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer/Besteller.
5.3 Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Wahl des Verkäufers/Auftragnehmers überlassen.

5.4 Wir sind berechtigt, bei Bestellungen unter einem Netto-Warenwert von € 500,00 Porto und Verpackungs-kosten zu berechnen. Kleinaufträge bis € 150,00 netto können nur gegen Berechnung von € 15,00 Minder-mengenzuschlag entgegengenommen werden.

6. Gewährleistung
6.1 Der Käufer/Besteller hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 4 Tagen durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Die in Prospekten, Werbematerialien, Beschreibungen etc. gemachten Darlegungen über Maße, Gewichte, Aus-stattung, Leistungsfähigkeit, etc. sind ungefähre Angaben und keine Beschaffenheitsangaben. Sie begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 444 BGB). Wir behalten uns Abweichungen vor. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.

6.2 Nimmt der Käufer/Besteller eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.

6.3 Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt: Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir lediglich zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Das Recht zur mangelfreien Lieferung bleibt uns jedoch vorbehalten. Uns ist zur Mangelbeseitigung bzw. Nachlieferung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese verweigert, sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. Der Käufer/Besteller ist erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zur Minderung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche auf Schadenersatz richten sich nach Ziffer 6.7. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt erst nach mindestens zweimaligem Nacherfüllungsversuch vor. Die Verpflichtung des Käufers/Bestellers zur Mängelrüge nach § 377 HGB in der Frist nach Ziffer 6.1 besteht nach jeder Nacherfüllung.

6.4 Ansprüche des Käufers/Bestellers gegen uns wegen einer Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung verjähren bei einem Verkauf neu hergestellter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie bei dem Verkauf gebrauchter Waren an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB in einem Jahr seit Übergabe der Lieferung. Die Haftung für die Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung bei einem Verkauf gebrauchter Gegenstände an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz, ausgeschlossen; die Haftung auf Schadenersatz richtet sich in diesen Fällen nach Ziffer 6.7. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften und Verjährungsfristen im Falle des Unternehmerrückgriffs bzw. eines Verbrauchsgüter-kaufs bleiben hiervon unberührt.

6.5 Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, über-mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden von dem Käufer/ Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Haftung.

6.6 Mängelrügen berechtigen den Käufer/Besteller nur dann dazu, den Preis zurückzuhalten, wenn die Ansprüche des Käufers/Bestellers unbestritten bestehen oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.7 Weitergehende Ansprüche des Käufers/Bestellers gegen uns wegen eines schuldhaften Verhaltens gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden des Käufers/Bestellers bestehen nicht, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die wir zu vertreten haben. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt oder die Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers/Bestellers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

6.8 Ausgeschlossen ist außerdem das Recht des Käufers/Bestellers zum Rücktritt, sofern der Rücktritts-grund nicht vom Verkäufer/Auftragnehmer zu vertreten und nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache begründet ist.

6.9 Für OSM-Daten wird keine Gewährleistung über-nommen. Es gilt der Datenstand zum Zeitpunkt der Bestellung/Beauftragung als vereinbart.

6.10 Für vom Käufer/Besteller gelieferte Daten wird keine Gewährleistung übernommen.

7. Gerichtsstand/Rechtswahl/Schriftform
7.1 Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hildesheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren.

7.2 Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer/Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundes-republik Deutschland.

7.3  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

7.4  Wenn Teile dieser AGB unwirksam sind oder geltendem Recht widersprechen, so bleiben die anderen Klauseln hiervon unberührt.


Stand 01.07.2010
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